Taxiversicherungen  


TIPPS

Im Schadenfall, Haftpflicht wie auch Kasko, müssen auf Nachfrage
der Versicherungen Vorschäden angegeben werden.
Werden Vorschäden, insbesondere fiktiv abgerechnete, nicht angegeben, brauchen die Versicherungsunternehmen nicht bezahlen.

Anmerkung:

Fiktiv abgerechnete Schäden ab 2500 € und Totalschäden werden in einem Register erfasst und im Schadenfall über Kennzeichen und Fahrgestellnummer abgeglichen.

 
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