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TIPPS
Im Schadenfall, Haftpflicht wie auch Kasko, müssen auf Nachfrage
der Versicherungen Vorschäden angegeben werden.
Werden Vorschäden, insbesondere fiktiv abgerechnete, nicht angegeben,
brauchen die Versicherungsunternehmen nicht bezahlen.
Anmerkung:
Fiktiv abgerechnete Schäden ab 2500 € und Totalschäden
werden in einem Register erfasst und im Schadenfall über Kennzeichen
und Fahrgestellnummer abgeglichen.
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